K24-OUS-VRMBB Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen

(Bau)arbeiten im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden. Bevor die Arbeitsstelle eingerichtet wird, muss der Bau-(Unternehmer) prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind und eine verkehrsregelnde Anordnung beantragen. Die verkehrsregelnde Anordnung der Straßenverkehrsbehörde enthält verbindliche Vorgaben dazu,

  • wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,

  • ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,

  • ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind

  • für welchen Zeitraum die Arbeitsstelle genehmigt wird.

Zu sichernde Arbeitsstellen können z. B. sein:

  • Aufgrabungen im Straßenraum

  • Straßenbau

  • Arbeiten im Seitenraum

  • Aufstellung eines Gerüstes

  • Lagerung von Material und Baustelleinrichtungen

Die Beantragung einer Sondernutzung soll nicht Gegenstand der Beantragung sein. Eine erteilte Sondernutzungserlaubnis für die Bauarbeiten ist Voraussetzung für die Beantragung der verkehrsregelnden Anordnung.

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  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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