K24-OUS-VRMBB Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen
(Bau)arbeiten im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden. Bevor die Arbeitsstelle eingerichtet wird, muss der Bau-(Unternehmer) prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind und eine verkehrsregelnde Anordnung beantragen. Die verkehrsregelnde Anordnung der Straßenverkehrsbehörde enthält verbindliche Vorgaben dazu,
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wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
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ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
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ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind
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für welchen Zeitraum die Arbeitsstelle genehmigt wird.
Zu sichernde Arbeitsstellen können z. B. sein:
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Aufgrabungen im Straßenraum
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Straßenbau
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Arbeiten im Seitenraum
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Aufstellung eines Gerüstes
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Lagerung von Material und Baustelleinrichtungen
Die Beantragung einer Sondernutzung soll nicht Gegenstand der Beantragung sein. Eine erteilte Sondernutzungserlaubnis für die Bauarbeiten ist Voraussetzung für die Beantragung der verkehrsregelnden Anordnung.
