Richtlinie für den Einsatz von generativer KI in Kommunalverwaltungen

11. Oktober 2024

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt®) und die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister (VITAKO) e.V. haben kürzlich einen gemeinsamen Praxisleitfaden „Generative KI in Kommunalverwaltungen – Guideline und praktische Anwendungsfälle für Large Language Modelle“ veröffentlicht. Der Leitfaden soll eine praxisnahe Orientierung für den verantwortungsvollen Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in Kommunalverwaltungen bieten.

Die Richtlinie fokussiert auf die Integration von Large-Language-Model-(LLM-)Tools in den kommunalen Verwaltungsalltag. KGSt und VITAKO sehen in der Nutzung von LLM-Tools im Arbeitsalltag positive Effekte: Mehr Effizienz in Verwaltungsprozessen, mehr Kreativität in der Entscheidungsfindung sowie mehr Inklusion für Bürger und Mitarbeitende. In der Leitlinie werden diese Effekte anhand konkreter Anwendungsfälle und beispielhafter Anweisungen (Promptings) vorgestellt. Ferner werden zentrale Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Einsatz von LLM-Tools in der Verwaltungspraxis aufgezeigt. Hier gibt die Leitlinie konkrete Empfehlungen zur organisationsinternen Regulierung u.a. in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht, Transparenzpflichten und Qualifizierung. Um diese Potenziale zu heben, wird zudem empfohlen, sogenannte „Experimentierräume“ zuzulassen.

Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Führungskräfte und Sachbearbeitende in Kommunalverwaltungen, die LLM-Tools in ihre Geschäftsprozesse integrieren wollen. Er dient als Kompass, um den Einsatz von KI im Verwaltungskontext strategisch und verantwortungsvoll zu gestalten. Die Nutzung von LLM-Tools bietet großes Potenzial zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Dienstleistungsqualität in den Verwaltungen.

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