Verbesserte Konditionen im Mobilfunk-Rahmenvertrag mit der Vodafone GmbH

6. September 2024

In dem seit vielen Jahren zwischen der SAKD und der Vodafone GmbH bestehenden Rahmenvertrag über Mobilfunkdienstleistungen gelten seit dem Juli 2024 verbesserte Konditionen. Die monatlichen Pauschalen der Sprachtarife und Sprach-/Datentarife (Red Business Prime) wurden gesenkt. Bei den Datentarifen ist nun in bestimmten Tarifoptionen mehr Datenvolumen enthalten, wobei sich der Preis pro Gigabyte (GB) reduziert hat.

Darüber hinaus konnten die Monatspauschalen bei den Internet-of-Things-(IoT-)Datentarifen signifikant gesenkt werden. Das kleinstmögliche Datenvolumen liegt jetzt bei 1 MB. Die Pooling-Regelung gilt weiterhin. Damit kann das Gesamtdatenvolumen aller IoT-Anschlüsse eines Kunden von allen Anschlüssen mitgenutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Gesamtdatenvolumen im Blick behält, sollte auch der nun vereinheitlichte Folgepreis in der Praxis nur selten zum Tragen kommen. Nicht mehr verfügbar sind die Tarife zum Multimedia-Message-Service (MMS), da dieser Dienst Anfang 2023 nach 21 Jahren im Zuge von Netzmodernisierungen und mangelnder Nachfrage eingestellt wurde.

Bei Interesse an den Mobilfunk-Dienstleistungen dieses Rahmenvertrages können sich die sächsischen Kommunen an die hier genannten Ansprechpartner wenden. Eine Beauftragung erfolgt direkt bei der Vodafone GmbH.

Die SAKD hat den gesetzlichen Auftrag, sächsische Kommunen im Bereich der IuK-Technik beratend und koordinierend zu unterstützen. Hierzu gehört auch die Schaffung günstiger Vertragsvoraussetzungen für die Nutzung von informationstechnischen Komponenten durch den Abschluss von Rahmenverträgen.

Dazu ein wichtiger Hinweis: Da die Rahmenverträge als solche nicht ausgeschrieben wurden, muss für jede konkrete Beschaffung nach den vergaberechtlichen Vorschriften geprüft werden, ob und wenn ja welches Vergabeverfahren durchzuführen ist. Die Grundsätze wettbewerblicher Auftragsvergabe bleiben demzufolge unberührt und sind von jeder Vergabestelle zu beachten. Die Rahmenverträge sichern zwar günstige Konditionen, befreien aber nicht von den Vergaberegelungen.

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