Ausländerbehörde des Landkreises Mittelsachsen nimmt zwei neue EfA-Online-Dienste in Betrieb
29. August 2024
Der Landkreis Mittelsachsen hat als erster sächsischer Landkreis den Einer-für-Alle-(EfA-)Online-Dienst zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste in Betrieb genommen. Bei diesem Verfahren verpflichtet sich der Gastgeber zur Kostenübernahme und Sicherung des Lebensunterhaltes bei der Aufnahme eines ausländischen Gastes. Dazu erklärt er seine Bereitschaft und das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber der Ausländerbehörde. Die Antragstellung kann nun volldigital ablaufen - von der Online-Authentifizierung mit höchstem Vertrauensniveau über die Online-Bezahlfunktion bis hin zur medienbruchfreien Bearbeitung im Fachverfahren.
Der Onlinedienst kann über das sächsische Serviceportal Amt24 oder der Website des Landkreises Mittelsachsen aufgerufen werden. Die Abgabe erfolgt optional mittels elektronischer Identifikation (eID) über den neuen Personalausweis für Privatpersonen oder mittels „MeinUnternehmenskonto" (Elster-Zertifikat) für Gewerbetreibende und Unternehmen, sodass ein Gang zur Behörde nicht mehr erforderlich ist. Die Online-Bezahlung ist aktuell mittels Kreditkarte (Mastercard/VISA) und giropay möglich. Nach Prüfung des Sachverhaltes durch die Ausländerbehörde wird bei vorheriger Nutzung der eID und positivem Ergebnis die Verpflichtungserklärung per Post zugestellt.
Darüber hinaus können Arbeitgeber, die eine ausländische Fachkraft oder einen ausländischen Auszubildenden (außerhalb der EU) einstellen wollen, einen Antrag auf das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren ab sofort online stellen. Durch das Verfahren kann mit Unterstützung der Ausländerbehörde das Visumverfahren bis zur Einreise der ausländischen Beschäftigten deutlich verkürzt werden.
Weiterführende Informationen zum EfA-Online-Dienst „Verpflichtungserklärung“ sind hier zu finden.

