Neue Laufzeitvorgaben für Briefsendungen bedingen Verlängerung der Zustellfiktion auf vier Tage
23. August 2024
Das novellierte Postgesetz sieht neue Laufzeitvorgaben für inländische Briefsendungen und Pakete vor. Im Jahresdurchschnitt müssen jeweils mindestens 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden.
Die Verlängerung der Postlaufzeiten macht eine Anpassung der im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) enthaltenen Bekanntgabe- bzw. Zustellfiktionen erforderlich. Daher wird in den entsprechenden Paragraphen jeweils die Bekanntgabe- bzw. Zustellfiktion von drei Tagen auf vier Tage verlängert. Entsprechende Änderungen sind ebenfalls in anderen Verfahrensordnungen vorgesehen. Amtliche gekennzeichnete Wahl- und Abstimmungsunterlagen, die etwa zur Durchführung kommunaler Wahlen und Abstimmungen versandt werden, sollen weiterhin schneller zugestellt werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ein Großteil der kommunalen Anwendungssoftware und Fachverfahren verwaltet automatisiert Fristen und Termine. Es muss hier jeweils darauf geachtet werden, dass die neue Frist für die Bekanntgabe- bzw. Zustellfiktion bei auf dem Postweg versandten amtlichen Bescheiden und Anschreiben in den betroffenen IT-Systemen entsprechend zum Stichtag geändert wird.

