K24-GBB-DMV Veräußerung eines Denkmals

Wird ein Kulturdenkmal veräußert oder vererbt, so haben der Veräußerer und der Erwerber bzw. die Erben den Eigentumswechsel innerhalb eines Monats der zuständigen Denkmalschutzbehörde un-ter Angabe des Neueigentümers anzuzeigen.

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  • Bauwesen, Wohnungswesen, Straßen, Gewässer

Leika-Leistungen

  • 99033006000000 Nutzungsänderung von Denkmalen

Konfigurierbare Felder

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