Sozialplattform - Übernahme von Mietrückständen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme von rückständiger Miete bis zu einem gewissen Rahmen beim Sozialamt beantragt werden. Die Übernahme von Mietrückständen ist einkommens- und vermögensabhängig und wird in der Regel als Darlehen gewährt. Auch bei einer darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe ist immer zuerst die Bedürftigkeit nachzuweisen.

  • EfA-Dienste
  • Soziale Sicherung

Leika-Leistungen

  • 99107042068001 Mietrückstände Übernahme bei Bezug nach SGB II
  • 99107042068002 Mietrückstände Übernahme SGB XII

Konfigurierbare Felder

  • keine

Anbindungsvarianten

  • DVDV / OSCI
  • XTA2
  • FIT-Connect

Roll-In-Service

  • Roll-In Dienstleister: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
  • Kontakt: [email protected]