K24-OUS-AGS Ausnahmegenehmigung Befahren gesperrter Straßen
Fahrzeughalter oder bevollmächtigte Personen können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ansonsten für diese Fahrzeuge gesperrte Straßen legal befahren zu dürfen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde nur bei einem dringenden und nachgewiesenen Bedarf erteilt, beispielsweise für Lieferverkehre, Bauarbeiten, Umzüge oder sonstigen Bedürfnissen. Die Genehmigung wird in der Regel zeitlich und örtlich befristet ausgestellt und kann mit besonderen Auflagen versehen werden.
