K24-OUS-AGH Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Eine Person kann sich auf Antrag vorübergehend oder dauerhaft von der gesetzlichen Gurtanlege- oder Helmpflicht gemäß StVO befreien lassen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Basis eines ärztlichen Attests, welches durch die antragstellende Person beizubringen ist und welches die Unzumutbarkeit der Schutzvorrichtung eindeutig belegen muss. Wird die Ausnahmegenehmigung erteilt, stellt die Behörde eine Bescheinigung aus, die bei Fahrten stets mitgeführt und bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden muss.
