K24-OUS-AH Ausnahmegenehmigung Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen
Mit dem Onlineantrag kann eine Ausnahmegenehmigung gemäß §46 I StVO beantragt werden, um Gegenstände wie Container, Gerüste oder Baumaterial vorübergehend auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder Parkflächen abzustellen. Sie befreit den Antragsteller für einen festgelegten Zeitraum vom gesetzlichen Verbot, Hindernisse in den Verkehrsraum einzubringen. Die zuständige Behörde prüft vorab, ob die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet ist und erteilt bei Bedarf entsprechende Auflagen.
