Waffenrechtliche Erlaubnisse (eWaffe)
Bürgerinnen und Bürgern soll mit dem Online-Dienst ermöglicht werden, waffenrechtliche Erlaubnisse online zu beantragen. Durch die Schnittstelle zum sachsenweit einheitlichen Fachverfahren Condition kann der Antragsprozess medienbruchfrei gestaltet werden. Die rechtliche Grundlage von eWaffe bildet das Waffengesetz des Bundes (WaffG). Dieses regelt den Umgang mit Waffen im Rahmen des deutschen Waffenrechts. Hierzu gehören u.a. der Erwerb, der Besitz, die Überlassung das Führen, das Verbringen, das Mitnehmen, das Herstellen, Bearbeiten und Instandsetzen und das Unbrauchbarmachen von sowie das Schießen mit Waffen (§ 1 Abs. 3 WaffG). Die Beantragung und Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse nach dem WaffG ist eine der wichtigsten ordnungspolitischen Verwaltungsleistungen für Bürger, die in Deutschland Umgang mit Waffen haben wollen bzw. benötigen. eWaffe wird deutschlandweit bereits von zahlreichen Waffenbehörden eingesetzt und orientiert sich an den gängigen technischen und fachlichen Standards.
