OZG-Änderungsgesetz vom Bundesrat beschlossen

17. Juni 2024

Der Bundesrat hat in seiner 1045. Sitzung am 14. Juni 2024 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 und am 14. Juni 2024 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5, 6, Artikel 85 Absatz 1 Satz 1, Artikel 91c Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Zuvor hatte bereits der Bundestag auf seiner 176. Sitzung am 14.06.2024 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses seine Zustimmung erteilt.

Das OZG-Änderungsgesetz schafft eine gesetzliche Grundlage für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und regelt die Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren. Ein zentrales Ziel ist dabei die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung und die Standardisierung rücken daher in den Fokus. Das Gesetz verankert die Verwaltungsdigitalisierung außerdem als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen.

Schwerpunkte dabei sind vor allem:

  • die DeutschlandID (bisher BundID) als zentrales Bürgerkonto für alle,
  • die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips,
  • die Abschaffung der Schriftformerfordernis,
  • die Schaffung eines Datenschutzcockpits zur transparenten Darstellung der Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen,
  • das gesetzlich verankerte Recht auf digitale Verwaltung.

Für Unternehmen, Verwaltungen und andere juristische Personen entstehen weitere Vorteile:

  • digitales Organisationskonto für Verwaltungsleistungen,
  • Unternehmensleistungen werden "digital only",
  • einheitliche Digitalisierung durch bundesweit verbindliche Standards,
  • medienbruchfreie Verwaltungsverfahren (Ende-zu-Ende-Digitalisierung).

Beschluss Bundestag

Beschluss Bundesrat

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