IT-Planungsrat beschließt verbindliche Nutzung des EfA-Marktplatzes

17. April 2024

Auf seiner 43. Sitzung am 20.03.2024 hat der IT-Planungsrat beschlossen, dass der Marktplatz für die digitale Verwaltung als Plattform zum Ebenen übergreifenden Austausch von IT-Leistungen von Bereitstellern und Nachnutzern der EfA-Leistungen spätestens ab dem 01.04.2024 verbindlich zu nutzen ist.

Betroffen sind damit auch alle außerhalb des Marktplatzes mit der FITKO abgeschlossenen Verträge zu EfA-Leistungen. Diese sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in den Marktplatz zu überführen. Damit geht der bisher auf der Webseite der FITKO betriebene FIT-Store in den Marktplatz über. EfA-Leistungen sind damit ab sofort nur noch über den Marktplatz bestellbar. Ziel ist eine Beschleunigung der Nachnutzung. Insbesondere soll der Marktplatz den Zugang der Kommunen zu den EfA-Leistungen fördern.

Das Produktmanagement obliegt der FITKO, während govdigital die Rolle des Marktplatzbetreibers übernimmt. Für die Nutzung ist eine Registrierung beziehungsweise Akkreditierung notwendig.

Beschluss IT-Planungsrat

Marktplatz für EfA-Leistungen

Föderale IT-Kooperation-FITKO

govdigital

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