K24-STA-HS Hundesteuer
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Ihr Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen wird oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde bzw. einer Namensänderung, müssen Sie diese Änderung ebenfalls anzeigen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine Befreiung bzw. Ermäßigung für die zu entrichtende Hundesteuer zu beantragen. Die Möglichkeiten zur Befreiung bzw. Ermäßigung sind in den jeweiligen Satzungen niedergeschrieben. Außerdem müssen Sie einem Verlust der Hundemarke anzeigen und eine neue Hundemarke beantragen.