K24-STA-HS Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Ihr Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen wird oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde bzw. einer Namensänderung, müssen Sie diese Änderung ebenfalls anzeigen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine Befreiung bzw. Ermäßigung für die zu entrichtende Hundesteuer zu beantragen. Die Möglichkeiten zur Befreiung bzw. Ermäßigung sind in den jeweiligen Satzungen niedergeschrieben. Außerdem müssen Sie einem Verlust der Hundemarke anzeigen und eine neue Hundemarke beantragen.

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  • Finanzen und Steuern

Leika-Leistungen

  • 99102013104000 Hundesteuer Anmeldung
  • 99102013070000 Hundesteuer Abmeldung
  • 99102013010000 Hundesteuer Befreiung
  • 99102013149000 Hundesteuer Ermäßigung
  • 99102013002000 Hundesteuer Festsetzung
  • 99110009014001 Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Konfigurierbare Felder

  • eID ein- und ausschaltbar
  • ePayment und Zahlungsarten
  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext zur Rücksendung der Hundesteuermarke
  • Weitere Anlagen: es können weitere Anlagen konfiguriert werden
  • Hinzufügen von Befreiungs- bzw. Ermäßigungsgründen bei der Hundesteuerermäßigung
  • Gebühr
  • Hinweistext (Link zur Satzung) zur Hundesteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
  • Auswahl ob Angabe der Hundesteuermarke Pflicht oder optional ist
  • Auswahl ob Angabe der „Steuer-ID“ Pflicht oder optional ist sowie die Bezeichnung dieser ID

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demo Version Amt24
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