Weg zur unentgeltlichen Nutzung von vier EfA-Diensten durch Kommunen freigegeben
12. Oktober 2023 14:10 Uhr
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) hat nunmehr für den Doppelhaushalt 2023/2024 die Genehmigung erteilt, dass Einer-für-Alle-(EfA-)Dienste, die zentral durch ein Ressort finanziert werden, unentgeltlich an Kommunen im Freistaat Sachsen weitergegeben werden dürfen.
Der erste gestellte Sammelantrag auf Basis von § 63 SäHO umfasst folgende Dienste, welche Verwaltungsleistungen in kommunalem Vollzug abbilden:
- Digitale Bauverwaltung,
- Wirtschafts- und Serviceportal (WSP),
- Sozialplattform,
- Digitaler Führerschein.
Die fachlich zuständigen Ressorts als Fachaufsichten werden parallel informiert und gebeten, die Fachbehörden auf kommunaler Ebene zu informieren. Die Regelung gilt für den Doppelhaushalt 2023/2024. Für die kommenden Doppelhaushalte beabsichtigen alle Beteiligten, eine gemeinsame Lösung zu finden, die zielführend und aufwandsarm ist und den Vorgaben des SMF gerecht wird.