Verkehrsrechtliche Anordnung im Freistaat Sachsen nicht flächendeckend digitalisierungsreif
26. November 2021 8:20 Uhr
Die verkehrsrechtliche Anordnung ist eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, mit der die Straßenbenutzung aus Gründen der Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs geregelt wird. Sie beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben Straßen oder Wegen. Sie muss zwingend beantragt werden, wenn sich Arbeiten jedweder Art auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken.
Zuständig als Straßenverkehrsbehörde ist in der Regel der Träger der Straßenbaulast. Im kommunalen Bereich kann dies entweder die Gemeinde oder der Landkreis sein, im staatlichen Bereich ist es der Freistaat.
Über die Komplexität des Themas haben wir bereits ausführlich im OZG-Newsletter Nr. 04/2021 berichtet. Als Digitalisierungshemmnis hat sich das Fehlen eines sachsenweiten, einheitlichen elektronischen Straßenregisters herauskristallisiert, welches eine eindeutige Verknüpfung zwischen „Straßen-/Wegeabschnitt“ über die „Straßenklasse“ und dem „zuständigem Träger der Straßenbaulast“ ermöglicht. Dies führt dazu, dass auf Basis entsprechender Antragsdaten wie etwa die Angabe eines Straßenabschnitts oder einer Adresse die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht eindeutig ermittelbar ist.
Dieses Digitalisierungshindernis führt dazu, dass das entsprechende Projekt zur Umsetzung eines digitalen Antrages bis zum Vorhandensein eines entsprechenden landeseinheitlichen Registers ausgesetzt wird. Es geht hiermit ein klarer Handlungsauftrag an den Freistaat Sachsen und das hierfür zuständige Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), im Rahmen der Registermodernisierung ein entsprechendes Register in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Akteuren zu entwickeln und bereitzustellen.