Verbesserung Online-Service Wohngeld

26. Januar 2023 10:20 Uhr

Bereits seit Mitte 2021 besteht für die sächsischen Wohngeldstellen die Möglichkeit, ihren Bürgern einen Online-Service für die Erst- und Weiterleistungsbeantragung von Wohngeld anzubieten. Mit Stand vom 22. Dezember 2022 nahmen bereits 23 der insgesamt 31 sächsischen Wohngeldstellen diese Möglichkeit wahr.

Da sich aufgrund der Wohngeldreform die rechtlichen Grundlagen zu Beginn des Jahres 2023 geändert haben und der Empfängerkreis sich einer Prognose nach verdreifachen wird, wurde mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf eine Weiterentwicklung und fachliche Überarbeitung des bisherigen Online-Antragsassistenten erforderlich. Auf dieser Grundlage hat die SAKD in enger Abstimmung mit den kommunalen IT-Dienstleistern beschlossen, das Online-Wohngeld-Verfahren umfassend inhaltlich und technisch zu überarbeiten. Dies wurde fachlich durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) sowie der Wohngeldstellen der Städte Leipzig und Chemnitz begleitet.

Im Rahmen der Entwicklungsarbeiten wurden insgesamt etwa 400 Einzelanforderungen umgesetzt. Kurz vor Weihnachten 2022 erfolgten im Rahmen der Qualitätssicherung alle erforderlichen Abnahmen und Zertifizierungen, sodass die neue Version des Online-Wohngeld-Verfahrens an den Zweckverband KISA übergeben werden konnte, welcher den nachnutzungswilligen sächsischen Wohngeldstellen den Online-Service entsprechend konfiguriert und installiert sowie fortlaufend betreibt und pflegt.

Die neue Version des Online-Wohngeldantrages ermöglicht die Beantragung des Mietzuschusses in den Antragsszenarien Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag. Die Antragsdaten werden aus dem Serviceportal Amt24 über die sächsische Datendrehscheibe TC-eGov direkt in das landeseinheitliche Verfahren zur Berechnung des Wohngeldes (DiWo) weitergeleitet und können dort medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Sämtliche Anlagen zum Wohngeldantrag werden in einem vorab definierten File-Verzeichnis bereitgestellt.

Sowohl das SMR als auch der Zweckverband KISA informierten noch im Jahr 2022 alle sächsischen Wohngeldstellen über die Verfügbarkeit der neuen Version sowie über die durch die Wohngeldstellen zu veranlassenden Schritte für den Fall eines Nachnutzungsinteresses. Ausdrücklicher Wunsch des SMR ist es, dass alle sächsischen Wohngeldstellen ihren Bürgern zeitnah die Möglichkeit zur Online-Beantragung des Wohngeldes zur Verfügung stellen. Für die Nutzung empfohlen wird der hier entwickelte Online-Dienst auf Basis des Serviceportals Amt24. Der Online-Dienst ist im Webshop des Zweckverbandes KISA (https://shop.kisa.it/online-antragsassistenten/498-onlineantrag-wohngeld-beantragen.html) verfügbar. Entsprechende Release-Informationen sind hier zu finden: https://ozg.kisa.it/de/wohngeld-beantragen-neue-version.html

Gegenwärtig nimmt der Zweckverband KISA den Versions-Wechsel in den bereits produktiv nutzenden sächsischen Wohngeldstellen vor. Mit Stand vom 10. Januar 2023 konnten nahezu alle bereits produktiv nutzenden Wohngeldstellen auf die neue Version umgestellt werden. Drei Wohngeldstellen haben sich zudem für eine erstmalige Nutzung entschieden. Die Landeshauptstadt Dresden hat auf ihrem Bürger-Portal eine eigenständige Online-Lösung zur Beantragung des Wohngeldes (https://www.dresden.de/wohngeld) entwickelt. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Beantragung von Mietzuschuss auch für die Dresdner Bürgerinnen und Bürger online möglich.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei etwa 80 % der sächsischen Wohngeldstellen eine Online-Beantragung von Wohngeld durch die Bürger möglich ist. Um diesen Service weiter auszubauen, sind die Entwicklungsarbeiten zur Erweiterung um die Szenarien des Lastenzuschusses sowie des Mietzuschusses für Heimbewohner bereits gestartet. Es ist geplant, diese Antragsoptionen im zweiten Quartal des Jahres 2023 bereitzustellen.