Serviceportal Amt24 und Beteiligungsportal ab Sommer 2022 auch in sorbischer Sprache verfügbar
10. März 2022 7:50 Uhr
Der Freistaat Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, welches mit der sorbischen Sprache eine zweite Amtssprache besitzt, die in ihrer Anwendung im öffentlichen Leben explizit zu fördern ist. Dies berührt auch die Umsetzung des OZG insbesondere in den sorbischen Siedlungsgebieten der Landkreise Bautzen und Görlitz. In der Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen ist beispielsweise festgeschrieben, dass Eingänge in sorbischer Sprache wie Eingänge in deutscher Sprache zu behandeln sind.
Das damit einhergehende Recht der Sorben, sich in ihrer Sprache an staatliche und kommunale Instanzen wenden zu können, wird nun auch in den ersten Basiskomponenten des Freistaates Sachsen berücksichtigt. Ab dem Sommer 2022 sollen die wichtigsten Informationen über Verwaltungsleistungen und Entscheidungsprozesse sowohl im Serviceportal Amt24 als auch im Beteiligungsportal entsprechend in sorbischer Sprache verfügbar sein. Das gab der sächsische Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung Thomas Popp kürzlich bei einer Sitzung des Rates für sorbische Angelegenheiten bekannt.