Prüfung der Bauvorlageberechtigung zukünftig elektronisch über die digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern möglich

14. Februar 2022 9:50 Uhr

Im Rahmen eines Bauantrages muss durch die untere Bauaufsichtsbehörde geprüft werden, ob der im Bauantrag genannte Entwurfsverfasser zur Antragsstellung berechtigt ist. Maßgeblich für diese Prüfung der Bauvorlageberechtigung sind die entsprechenden Berufsverzeichnisse und Listen der Architekten- und Ingenieurkammern.

Um die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens zu unterstützen, haben sich insgesamt 29 Architekten- und Ingenieurkammern der Ländern in Form einer Verwaltungsvereinbarung zusammengeschlossen und eine digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern (di.BAStAI) eingerichtet. Diese Datenbank erlaubt es den unteren Bauaufsichtsbehörden, die Übereinstimmung der im Bauantrag angegebenen Mitgliedsnummer mit der Eintragung in den Kammerlisten digital zu überprüfen. So kann unkompliziert festgestellt werden, ob ein Entwurfsverfasser geeignet ist, weil er kraft Eintragung bauvorlageberechtigt ist.

Die Datenbank nebst Schnittstellen zu Fachverfahren ist bereits fertiggestellt und steht für die Implementierung in die Fachverfahren und Bauportale der Bundesländer und Kommunen bereit. Weiterführende Informationen sind hier zu finden: https://www.di-bastai.de.