Übermittlungssperre im Ausländerzentralregister (gemäß § 4 AZRG)

Verwaltungsleistung(e):
Antrag auf Anordnung einer Übermittlungssperre im Ausländerzentralregister nach § 4 AZRG
(Leika-)Schlüssel:
99011008060001 (Ausländerregister Eintragung Übermittlungssperre)
Zuständige Verwaltungsebene:
Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt
Zuständige Behörde:
Untere Ausländerbehörde
Zielgruppe:
Bürger
Lösungsweg:
Eigenentwicklung auf Basis des sächsischen Serviceportals Amt24
Beschreibung der Lösung:
  • ein Amt24-Online-Antragsassistent
  • Nutzung der Datendrehscheibe (Integrationsdienst TC-eGov) als Integrationskomponente

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