Gewerblicher Güterkraftverkehr

Verwaltungsleistung(e):
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Abs. 1 GüKG und Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)
(Leika-)Schlüssel:
99055004032000 (Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Erstellung)
Zuständige Verwaltungsebene:
Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt
Zuständige Behörde:
Untere Straßenverkehrsbehörde
Zielgruppe:
Unternehmen
Lösungsweg:
Eigenentwicklung auf Basis des sächsischen Serviceportals Amt24
Beschreibung der Lösung:
  • ein Amt24-Online-Antragsassistent
  • Nutzung der Datendrehscheibe (Integrationsdienst TC-eGov) als Integrationskomponente

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