Feuerwerk - Teil 2: Anzeige eines beabsichtigten Feuerwerks

Verwaltungsleistung(en):
Anzeige eines beabsichtigten Feuerwerks zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gemäß § 23 Abs. 3 1. SprengV
(Leika-)Schlüssel:
99089046000000 (Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen)
Zuständige Verwaltungsebene:
Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt
Zuständige Behörde:
Kreispolizeibehörde
Zielgruppe(n):
Bürger, Unternehmen
Lösungsweg(e):
zentrale Bereitstellung: Eigenentwicklung auf Basis des sächsischen Serviceportals Amt24
Beschreibung der Lösung:
  • ein Amt24-Online-Antragsassistent
  • Nutzung der Datendrehscheibe (Integrationsdienst TC-eGov) als Integrationskomponente

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