Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

Hinweis zur Suche:

Bereits die Eingabe von drei Zeichen reicht, um die Suchfunktion zu aktivieren. Je genauer die Eingabe ist, umso klarer sind die Treffer. Bei mehreren Treffen zu einem Suchbegriff werden diese in den jeweiligen Gruppierungen angezeigt. Um die einzelnen Treffer zu sehen, müssen Sie die Gruppierung durch Anklicken erweitern.

Amt24-Online-Antragsassistenten

Zustimmungserklärung gesetzlichen Vertreter

K24-SSB-ZEGV
Zustimmungserklärung gesetzlichen Vertreter

Ein gesetzlicher Vertreter trifft stellvertretend Entscheidungen für eine andere natürliche Person (z.B. minderjähriges Kind, beschränkt geschäftsfähiger Erwachsener) oder eine juristische Person (z.B. Verein, Unternehmen). Seine Funktion als gesetzlicher Vertreter wurde ihm nicht mit einer Vollmacht erteilt, sondern vielmehr kommt ihm seine Rolle per Gesetz zu. Ein Minderjähriger bedarf etwa zu einer Willenserklärung, durch die er nicht ausschließlich einen rechtlichen Vorteil erlangt, einer Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Bei einem gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht sich unmittelbar aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt. Er ist deshalb von dem rechtsgeschäftlichen Vertreter zu unterscheiden, der seine Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft erhält. Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern, der Pfleger oder der Vormund sowie der Vorstand einer Aktiengesellschaft oder der Geschäftsführer einer GmbH.

Leika-Leistungen

  • Zustimmungserklärung gesetzl. Vertreter

Konfigurierbare Felder

  • keine