Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

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Amt24-Online-Antragsassistenten

Anzeige des Erwerbs einer Waffe

K24-PSO-EBWM
Anzeige des Erwerbs einer Waffe

Wer Waffen/Waffenteile erwirbt, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies der Waffenbehörde mitzuteilen (anzuzeigen). Voraussetzung für den Erwerb einer Waffe ist eine zuvor erteilte waffenrechtliche oder jagdrechtliche Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte).

Leika-Leistungen

  • 99089087000000 Anzeige des Erwerbs einer Waffe
  • 99089087261000 Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID

Kleiner Waffenschein

K24-PSO-KWS
Kleiner Waffenschein

Für den Besitz einer Waffe wird eine Waffenbesitzkarte benötigt, die Berechtigung zum Kauf der Munition bedarf einer gesonderten Eintragung. Für das Führen von Schusswaffe in der Öffentlichkeit ist zusätzlich ein Waffenschein erforderlich. Dieses gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, hierzu wird der sogenannte kleine Waffenschein benötigt. Auf Reisen innerhalb der Europäischen Union oder in Island, Norwegen und der Schweiz ist ein europäischer Feuerwaffenpass erforderlich. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Waffenbehörde

Leika-Leistungen

  • 99089116000000 Erlaubnis zum Besitz von Munition nach Verlust der Eigenschaft als Kriegswaffe
  • 99089123020000 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Verlängerung
  • 99089124000000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein
  • 99089124001000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung
  • 99089124020000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Verlängerung
  • 99089088000000 Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe
  • 99089088001000 Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe Erteilung
  • 99089008000000 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes
  • 99089008020000 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes Verlängerung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Waffenbesitzkarte

K24-PSO-WBK
Waffenbesitzkarte

Der Umgang mit Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen sowie der Umgang mit Munition bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis. Umgang mit Waffen und/oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet oder instand setzt sowie mit ihnen schießt oder Handel treibt. Inhalt einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die behördliche Genehmigung für eine bestimmte Art des Umgangs mit Waffen und/oder Munition.
Das Waffengesetz beinhaltet im Allgemeinen Erlaubnis -, Erklärungs-, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten. Im Kontext der Waffenbe sitzkarte fordert das Waffengesetz
• die materielle Erlaubnis als Verwaltungsakt, insb. die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz,
• die Verkörperung der jeweiligen Erlaubnis in einer Urkunde, insb. die Waffenbesitzkarte (WBK) sowie
• das Herbeiführen der Übereinstimmung von materieller Erlaubnis und Erlaubnisurkunde, insb. die Anzeige- und Vorlagepflicht zwecks Eintragung in die WBK und die Mitteilungspflicht bei der Vereins-WBK.

Leika-Leistungen

  • 99089115000000 Erlaubnis zum Besitz einer Waffe nach Verlust der Eigenschaft als Kriegswaffe
  • 99089115001000 Erlaubnis zum Besitz einer Waffe nach Verlust der Eigenschaft als Kriegswaffe Erteilung
  • 99089018001016 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung gelbe WBK für einzelnen Sportschützen
  • 99089018001015 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne WBK für einzelne Person
  • 77000000005482 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote WBK für Waffen- oder Munitionssachverständige
  • 99089018001019 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote WBK für Waffen- oder Munitionssammler
  • 99089018001018 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung WBK für jagdliche Vereinigungen
  • 99089018001017 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung WBK für schießsportliche Vereine

Konfigurierbare Felder

  • eID