Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

Hinweis zur Suche:

Bereits die Eingabe von drei Zeichen reicht, um die Suchfunktion zu aktivieren. Je genauer die Eingabe ist, umso klarer sind die Treffer. Bei mehreren Treffen zu einem Suchbegriff werden diese in den jeweiligen Gruppierungen angezeigt. Um die einzelnen Treffer zu sehen, müssen Sie die Gruppierung durch Anklicken erweitern.

Amt24-Online-Antragsassistenten

Verwendung des kommunalen Wappens

K24-SSB-VKW
Verwendung des kommunalen Wappens

Die sächsischen Gemeinden und Landkreise können Wappen und Flaggen führen. Die Kommunalwappen erzählen oftmals Ortsgeschichten, berichten über typische landschaftliche Merkmale oder für eine Region charakteristische Wirtschaftszweige. Die Abbildung von Wappen und Flaggen der Gemeinden und Landkreise zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Unterrichtszwecken ist jedermann erlaubt. Jede weitere Verwendung bedarf jedoch der Erlaubnis der/s wappenführenden Gemeinde bzw. Landkreises.

Leika-Leistungen

  • 99062002000000 Verwendung des kommunalen Wappens
  • 99062002006000 Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Zahlung
  • Einfügen der auswählbaren Wappen über einen Link
  • Werteliste zu Wappenart
  • Hinweistext Nutzungsbedingungen