Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

Hinweis zur Suche:

Bereits die Eingabe von drei Zeichen reicht, um die Suchfunktion zu aktivieren. Je genauer die Eingabe ist, umso klarer sind die Treffer. Bei mehreren Treffen zu einem Suchbegriff werden diese in den jeweiligen Gruppierungen angezeigt. Um die einzelnen Treffer zu sehen, müssen Sie die Gruppierung durch Anklicken erweitern.

Amt24-Online-Antragsassistenten

Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellungen, Tiermarkt oder Tierbörse

K24-GUG-TV
Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellungen, Tiermarkt oder Tierbörse

Möchten Sie Veranstaltungen mit Tieren durchführen, benötigen Sie eine Erlaubnis, falls Sie Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen. Für einige Veranstaltungen gilt darüber hinaus Anzeigepflicht. Dazu zählen: Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren, wenn die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll. Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen, Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art. Die Bedingungen hängen unter anderem davon ab, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und welche Tiere ausgestellt oder angeboten werden sollen. In der Bescheinigung über die Genehmigung, die duch das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ausgestellt wird, werden je nach Tierart und der tierseuchenrechtlichen Situation die Ausstellungsbedingungen festgelegt.

Leika-Leistungen

  • Tierveranstaltungen

Konfigurierbare Felder

  • keine