Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

Hinweis zur Suche:

Bereits die Eingabe von drei Zeichen reicht, um die Suchfunktion zu aktivieren. Je genauer die Eingabe ist, umso klarer sind die Treffer. Bei mehreren Treffen zu einem Suchbegriff werden diese in den jeweiligen Gruppierungen angezeigt. Um die einzelnen Treffer zu sehen, müssen Sie die Gruppierung durch Anklicken erweitern.

Amt24-Online-Antragsassistenten

Transportunternehmen für Tiertransporte

K24-GUG-TUTT
Transportunternehmen für Tiertransporte

Ein Transportunternehmen bzw. Betrieb, das/der darauf aus gerichtet ist, ausrinder, Hausschweine, Hausschafe, Hausziegen, Hauspferde oder Hausgeflügel gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion zu transportieren oder Dritten für gewerbsmäßige Transporte dieser Tiere Transportmittel zur Verfügung zu stellen (Transportunternehmen) benötigt eine Zulassung der zuständigen Behörde. Die Zulassung ist erforderlich für Viehtransporte
mit einer Transportzeit von unter acht Stunden und einem Transportweg (Versandort bis Bestimmungsort) von mehr als 65 Kilometern,
mit einer Transportzeit von mehr als acht Stunden (sogenannte lange Beförderung).
Der Antragsteller muss in dem EU-Mitgliedstaat ansässig sein, in welchem er die Zulassung beantragt, oder er muss einen Vertreter in diesem EU-Mitgliedstaat haben, wenn er als Antragsteller in einem Drittland ansässig ist

Leika-Leistungen

  • 99110018000000 Tiertransporte
  • 77000000008769 Transportunternehmen für Tiertransporte Änderung
  • 77000000008765 Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung
  • 77000000008766 Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung gem. Tiertransportverordnung
  • 77000000008767 Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung gem. Tiertransportverordnung für lange Beförderungen
  • 77000000008768 Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung gem. Viehverkehrsverordnung

Konfigurierbare Felder

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