Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

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Amt24-Online-Antragsassistenten

Anzeige eines Sterbefalls

K24-PEA-ASF
Anzeige eines Sterbefalls

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

Leika-Leistungen

  • 99101011000000 Anzeige Sterbefall
  • 99101011261000 Anzeige Sterbefall Entgegennahme
  • 99101011261001 Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen
  • 99101011261002 Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Einrichtungen
  • 99101016000000 Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles
  • 99101016012000 Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Todesbescheinigung

K24-BEW-TB
Todesbescheinigung

Jede verstorbene Person wird nach ihrem Tod einer ärztlichen Leichenschau unterzogen. Die Todesbescheinigung dokumentiert die Leichenschau. Sie enthält einen nichtvertraulichen und einen vertraulichen Teil. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt kann Ihnen Einsicht in die Todesbescheinigung gewähren oder Auskünfte daraus erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Leika-Leistungen

  • 99101007109000 Todesbescheinigung Einsicht gewähren

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße

Zweite Leichenschau Entgegenenahme Ergebnisbericht

K24-BEW-ZLEB
Zweite Leichenschau Entgegenenahme Ergebnisbericht

Eine zweite Leichenschau muss kurz vor der Einäscherung einer Leiche im Krematorium oder der Weitergabe der Leiche als Körperspender für die Anatomie durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Rechtsmedizin oder Pathologie vorgenommen werden. Es wird überprüft, ob die Todesumstände mit den im Rahmen der ärztlichen Leichenschau angegeben Daten auf dem vertraulichen Teil der Todesbescheinigung übereinstimmen. Durch die zweite Leichenschau soll zweifelsfrei festgestellt werden, dass eine natürliche Todesart vorliegt.

Leika-Leistungen

  • 99101031261001 Zweite Leichenschau Entgegennahme Ergebnisbericht

Konfigurierbare Felder

  • Hinweistext Allgemeine Information

EfA-Dienste

Gesundheitsleistungen – Todesbescheinigung

Gesundheitsleistungen – Todesbescheinigung

In Deutschland ist jede verstorbene Person einer ärztlichen Leichenschau zu unterziehen. Die Tatsache des eingetretenen Todes wird zusammen mit seinen Umständen und Ursachen schriftlich in einer Todesbescheinigung dokumentiert.

Leika-Leistungen

  • 99101007012000
  • Todesbescheinigung Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • keine