Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

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In Sachsen verfügbare EfA-Dienste

Gesundheitsleistungen – Ausstellung Beiblatt Schwerbehindertenausweis

Gesundheitsleistungen – Ausstellung Beiblatt Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können gegebenenfalls unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen. Anspruch darauf haben Personen, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G), außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl), hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) und im Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke sind. Die Ausstellung des Beiblattes mit Wertmarke erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

Leika-Leistungen

  • 99015013012000 Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Gesundheitsleistungen – Blindenhilfe

Gesundheitsleistungen – Blindenhilfe

Die Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Sie dient dem Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die blinde Person soll durch die Blindenhilfe in die Lage versetzt werden, nach freier Entscheidung Anschaffungen zu machen oder Ausgaben zu tätigen, die ihm oder ihr das Leben mit Blindheit erleichtern, soweit diese Kosten nicht durch die eigenen finanziellen Ressourcen gedeckt werden können. Die Blindheit ist durch einen Feststellungsbescheid nach § 152 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), in dem das Merkzeichen BI festgestellt wurde oder durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen Merkzeichen BI nachzuweisen.

Leika-Leistungen

  • Blindenhilfe 99107047080000 Blindenhilfe Gewährung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Gesundheitsleistungen – Feststellung einer Behinderung

Gesundheitsleistungen – Feststellung einer Behinderung

Menschen mit Behinderung können den Grad ihrer Behinderung amtlich prüfen und feststellen lassen, um Nachteilsausgleiche geltend zu machen bzw. zu erhalten. Einen Schwerbehindertenausweis können Personen erhalten, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Frist zweimal ohne besondere Formalien verlängert werden. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

Leika-Leistungen

  • 99015004037000 Behinderung Feststellung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Amt24-Online-Antragsassistenten

Schwerbehindertenausweis

K24-KOF-SBA
Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er wird auf Antrag ausgestellt.
Der Ausweis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen wie besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Einkommensteuer und vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn. Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.

Leika-Leistungen

  • 99015004157000 Behinderung Neufeststellung
  • 99015004037001 Feststellung auf Antrag des behinderten Menschen
  • 99015004000000 Behinderung
  • 99015004037000 Behinderung Feststellung
  • 99015007011000 Schwerbehindertenausweis Änderung
  • 99015007012000 Schwerbehindertenausweis Ausstellung
  • 99015013012000 Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • eID (ein- und ausschalten)
  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hilfetext online ausweisen