Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

Hinweis zur Suche:

Bereits die Eingabe von drei Zeichen reicht, um die Suchfunktion zu aktivieren. Je genauer die Eingabe ist, umso klarer sind die Treffer. Bei mehreren Treffen zu einem Suchbegriff werden diese in den jeweiligen Gruppierungen angezeigt. Um die einzelnen Treffer zu sehen, müssen Sie die Gruppierung durch Anklicken erweitern.

Amt24-Online-Antragsassistenten

Nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere

K24-PSO-NGHGW
Nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere

Sie möchten gefährliche Tiere nicht gewerbsmäßig halten, dann müssen Sie dies Ihrer Stadt- oder Gemeinde mitteilen.
Unter gefährlichen Tieren sind insbesondere Raubtiere, Gift- oder Riesenschlangen sowie andere Tiere, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder Verhalten Personen gefährden können, zu verstehen. Zum Beispiel zählen dazu:
• Würgeschlangen,
• Vogelspinnen,
• Taranteln,
• Skorpione,
• Alligatoren,
• Luchse und
• Wölfe.
Insbesondere in stark besiedelten Gebieten kann durch nicht artgerechte Haltung gefährlicher Tiere eine besondere Gefährdung für Personen und auch die Tiere selbst erwachsen. Verpflichtende Regelungen zur Haltung der Tiere können dem entgegenwirken. In Sachsen darf jede Stadt oder Gemeinde zur Haltung gefährlicher Tiere eigene Regelungen in ihrer örtlichen Polizeiverordnung treffen. Zum Beispiel sieht das Muster der Polizeiverordnung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages für das Halten gefährlicher Tiere vor, dies unverzüglich anzuzeigen. In anderen Städten oder Gemeinden müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen oder es existieren gar keine Regelungen.
Erkundigen Sie sich deshalb in der jeweiligen Polizeiverordnung (—> weiterführende Informationen), welche Regelung für Sie gilt.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass von dieser Regelungen die Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde nicht betroffen ist. Sie ist bei der Kreispolizeibehörde des Landratamtes oder in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung zu beantragen.

Leika-Leistungen

  • 99110025007000 Nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere Zulassung

Konfigurierbare Felder

  • keine