Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
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Amt24-Online-Antragsassistenten

Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

K24-PSO-HHVP
Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

Antrag auf Feststellung der Ungefährlichkeit eines Hundes mit Nachweis von Verhaltenstest und Sachverständigen-Gutachten nach Ziffer 1.2.3 der Verwaltungsvorschrift „Gefährliche Hunde“ ( VwV GefHunde)
Möchten Sie ohne behördliche Erlaubnis einen Hund halten, der als vermutet gefährlich eingestuft ist, müssen Sie dies durch ein Gutachten („Wesenstest“) eines anerkannten Sachverständigen im Hundewesen widerlegen. Die Entscheidung über die Ungefährlichkeit trifft die Kreispolizeibehörde.  […]
Vermutet gefährliche Hunde (sogenannte „Kampfhunde“) sind Vertreter folgender Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander:
• American Staffordshire Terrier
• Bullterrier
• Pitbullterrier
Ausgenommen sind Welpen und Junghunde bis zu einem Alter von sechs Monaten.
Hunde, deren vermutete Gefährlichkeit erfolgreich widerlegt wurde, fallen nicht unter das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG). Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für sie folglich nicht.

Leika-Leistungen

  • 99110009029001 Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

Konfigurierbare Felder

  • keine