Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

Hinweis zur Suche:

Bereits die Eingabe von drei Zeichen reicht, um die Suchfunktion zu aktivieren. Je genauer die Eingabe ist, umso klarer sind die Treffer. Bei mehreren Treffen zu einem Suchbegriff werden diese in den jeweiligen Gruppierungen angezeigt. Um die einzelnen Treffer zu sehen, müssen Sie die Gruppierung durch Anklicken erweitern.

Amt24-Online-Antragsassistenten

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

K24-BEW-GAVG
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabstätten anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Leika-Leistungen

  • 99101008001000 Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

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