Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Amt24-Online-Antragsassistenten

Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch

K24-LJF-FBFLT
Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch

Die Flurbereinigung (ländliche Neuordnung) bezeichnet das Zusammenlegen von
Grundstückseinheiten. Dabei werden meist mehrere kleine oder zersplitterte Einheiten zu größeren
Grundstücken zusammengefasst. Ein Schwerpunkt der Flurbereinigung ist die Vereinfachung und
Intensivierung landwirtschaftlicher Produktionsbedingungen. Für die Durchführung eines
Flurbereinigungsverfahrens sind verschiedene Verfahrensarten möglich.
Ein schnelles, einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Neuordnung von ländlichen
Grundstücken ist dabei der Freiwillige Landtausch nach §§ 103a bis 103i FlurbG. Es ist ein behördlich
geleitetes Flurbereinigungsverfahren zum Tausch von Grundstücken und zur Neuordnung einzelner
Flurstücke. Eines der Ziele dabei ist, das Bodeneigentum so zu arrondieren, dass dadurch die Flächen
besser bewirtschaftet werden können. Dabei müssen sich die beteiligten Teilnehmer freiwillig über das
Tauschverhältnis und gegebenenfalls notwendige (Geld-)Ausgleiche einigen.
Ein Freiwilliger Landtausch kann zur Verbesserung der Agrarstruktur, d.h. für land- und
forstwirtschaftliche Zielsetzungen, sowie zur Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege angeordnet werden. Er ist vor allem geeignet, eine begrenzte Besitzzersplitterung
zu beheben, sofern dazu nur geringe Vermessungsarbeiten und Folgemaßnahmen nötig sind.
Aufgrund der zwingend erforderlichen freiwilligen Einigung aller Teilnehmer (Tauschpartner) ist der
Freiwillige Landtausch meist auf kleine Gebiete mit nur wenigen Flurstücken, d.h. örtlich eng
begrenzte Bereiche, beschränkt. Die Tauschgrundstücke sollen großzügig zusammengelegt werden.
Nach Möglichkeit sollen ganze Flurstücke getauscht und wege- und gewässerbauliche sowie
bodenverbessernde Maßnahmen vermieden werden

Leika-Leistungen

  • 99123020000000 Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch
  • 99123020209000 Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch Planung
  • 77000000005663 Freiwilliger Landtausch Antrag auf Anordnung bei Zulässigkeit

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Antragsart