Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

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Amt24-Online-Antragsassistenten

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen

K24-GEW-EGSP
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen

Gewerbsmäßige Veranstaltungen mit Schaustellungen von Personen in Geschäftsräumen bedürfen
nach § 33a GewO der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies betrifft insbesondere Darbietungen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht. Ausgenommen davon sind Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem und akrobatischem Charakter.
Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum
Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbar-grundstücke erforderlich ist.

Leika-Leistungen

  • 99050053001000 Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
  • 99050053020000 Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Gewerbeerlaubnisse

K24-GEW-GEXXX

Eine Gewerbeerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, die es einem Unternehmen oder einer Person ermöglicht, bestimmte gewerbliche Tätigkeiten auszuüben. Diese Erlaubnis wird in der Regel von der örtlichen Gewerbebehörde ausgestellt und kann je nach Art der Tätigkeit und dem Standort des Unternehmens unterschiedliche Anforderungen und Voraussetzungen haben. Es ist wichtig, eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen, um sicherzustellen, dass man legal und ordnungsgemäß geschäftliche Aktivitäten ausüben kann.

Leika-Leistungen

  • 99050004005000 - Bewachungsgewerbe Erlaubnis
  • 99050021005000 - Pfandleihgewerbe Erlaubnis
  • 99050036005000 - Versteigerergewerbe Erlaubnis
  • 99050091005000 - Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler
  • 99050013001000 - Erlaubnis für Immobilienmakler
  • Darlehensvermittler
  • Bauträger
  • Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung
  • 99050053001000 - Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
  • 99050091001000 - Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
  • 99050109001000 - Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung
  • 99050110001000 - Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • ohne Schaustellen - Schaustellen von Personen wird ausgeblendet
  • nur Schaustellen - ausschließlich Schaustellen von Personen wird eingeblendet
  • alle Branchen - die Liste der Gewerbeart enthält alle Branchen (§§ 33a, 34, 34a, 34b, 34c, 34f, 34h, 34i GewO)