Verwaltungsleistungen als Online-Services

Welche Produkte Sie nutzen können, zeigt Ihnen die folgende Übersicht. Dargestellt sind aktuell im Freistaat Sachsen verfügbare Online-Antragsassistenten sowie geplante Produkte.

Die Darstellung erfolgt inklusive einer Auflistung der darin enthaltenen LeiKa-Leistungen aus dem bundesweiten OZG-Programm, beispielhafter Musterdaten sowie der Aufzählung aller Ausgabedateien. Neu verfügbare Leistungen können Sie dem aktuellen Quartalsbericht der KOMM24 GmbH sowie den aktuellen News entnehmen.

Die Finanzierung der eigenentwickelten Leistungen ist über Fördermittel des Freistaat Sachsen aktuell abgedeckt. Die Einrichtung und Nutzung der entwickelten Online-Antragsassistenten sind daher für Sie derzeit kostenfrei – inklusive weiterer Services wie Wartung und Betrieb.

Wichtige Downloads dazu finden Sie hier. Link zur Download-Seite

Wollen Sie mit der Nutzung einzelner Onlineanträge starten oder möchten dazu mehr erfahren? Wenden Sie sich gerne an das Team Antragsmanagement der KISA unter fhccbeg.bayvarnagent@xvfn.vg oder an den Hersteller unter xbagnxg@fnrpufvfpu-qverxg.qr . Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Verfügbarkeit
Suche

Hinweis zur Suche:

Bereits die Eingabe von drei Zeichen reicht, um die Suchfunktion zu aktivieren. Je genauer die Eingabe ist, umso klarer sind die Treffer. Bei mehreren Treffen zu einem Suchbegriff werden diese in den jeweiligen Gruppierungen angezeigt. Um die einzelnen Treffer zu sehen, müssen Sie die Gruppierung durch Anklicken erweitern.

Amt24-Online-Antragsassistenten

Befähigungsnachweis für Tiertransporte

K24-GUG-BNTT
Befähigungsnachweis für Tiertransporte

Personen, die mit Fahrzeugen lebende Wirbeltiere (Pferde, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine und Hausgeflügel) in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren oder als Betreuer den Transport begleiten, benötigen dafür einen Befähigungsnachweis.
Für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Dieses gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.
Jede Person, die Tiere transportiert muss deshalb in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein und einen Lehrgang oder eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Befähigungsnachweis wird nicht benötigt bei:
einem Transport im Rahmen einer jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung (z.B. Almauf-/abtrieb),
einem Transport von eigenen Tieren im eigenen Fahrzeug über eine Entfernung von weniger als 65 km (gerechnet ab dem Ort des Versands bis zum Bestimmungsort),
einem Tiertransport, der nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden ist (zum Beispiel ein Transport nach Anweisung eines Tierarztes in eine Tierpraxis/-klinik).
Hinweis: Ein Befähigungsnachweis ist nur ausreichend, wenn die Beförderungsdauer unter 8 Stunden liegt. Bei längeren Transporten ist zudem eine Zulassung als Transportunternehmer durch das Veterinäramt erforderlich.

Leika-Leistungen

  • 99110064012000 Befähigungsnachweis für Tiertransporte
  • 99110064000000 Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl