Neue Phase der internetbasierten Fahrzeugzulassung wird eingeläutet

31. Juli 2023 7:45 Uhr

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2023 die Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beschlossen, welche – unter der Voraussetzung der Zustimmung des Bundesrates – am 1. September 2023 in Kraft treten wird und die nächste Phase der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) einläutet. War es bisher bereits möglich, das eigene Fahrzeug über das Internet abzumelden, umzuschreiben oder wieder zuzulassen, so macht es die neue Regelung jetzt möglich, unmittelbar nach der digitalen Zulassung des Neufahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren.

Auch besondere Kennzeichen, wie etwa das E-Kennzeichen, das Oldtimerkennzeichen oder das Saisonkennzeichen, können nun online beantragt werden. Erstmalig können auch juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale der sächsischen Kfz-Zulassungsbehörden abwickeln. Juristische Personen des Privatrechts, wie etwa Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, können diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Um einen monetären Anreiz zur Nutzung der Online-Dienste zu schaffen, werden ferner die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung – im Vergleich zur papierbasierten Antragstellung – signifikant abgesenkt.

Für die sächsischen Kfz-Zulassungsbehörden wird die Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung vom Betreiber der sächsischen i-Kfz-Lösung, der Lecos GmbH, fristgerecht per Software-Update bereitgestellt werden, sofern das KBA rechtzeitig sowohl die notwendigen Konzepte veröffentlicht als auch den entsprechenden Zugang zur seiner Testumgebung veröffentlicht. In diesem Update-Zeitraum wird der Online-Dienst für nur wenige Stunden nicht zur Verfügung stehen. Auf Seiten der Kfz-Zulassungsstellen sind aller Voraussicht nach nur wenige eigene Arbeiten erforderlich.