Neue OZG-Produkte für Landkreise und Kreisfreie Städte in Kürze einsatzbereit
8. Februar 2022 15:40 Uhr
Nachdem für die zuständigen Behörden der Landkreise und Kreisfreien Städte bereits die OZG-Produkte „Online-Wohngeld-Verfahren“ (Wohngeldstelle), „Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis“ (untere Bauaufsichtsbehörde) sowie „Nutzungszeiten für Sportstätten (in Trägerschaft der Landkreise)“ (Sportamt) zur Nachnutzung zur Verfügung stehen, werden in Kürze weitere OZG-Produkte für die produktive Anwendung einsatzbereit sein.
Bereits im Februar 2022 werden drei Online-Antragsassistenten im Bereich der waffenrechtlichen Erlaubnisse bei der Unteren Waffenbehörde des Landkreises Bautzen pilotiert. Ab diesem Zeitpunkt können auch weitere Kreispolizeibehörden der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte Online-Lösungen zur Beantragung
- der Waffenbesitzkarte (für Jäger und Sportschützen),
- des Kleinen Waffenscheins,
- des Europäischen Feuerwaffenpasses
nutzen.
Darüber hinaus beginnt im März und April die Pilotierungsphase für insgesamt sieben Online-Antragsassistenten im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei den Gesundheitsämtern der Stadt Leipzig sowie der Landkreise Leipzig, Zwickau und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Folgende OZG-Lösungen stehen dann inkl. einer Integration in das Fachverfahren OctoWare®TN allen weiteren sächsischen Gesundheitsämtern zur Verfügung:
- Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses,
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitserklärung bei Feuerbestattung,
- Antrag auf Verlängerung der 8-Tage-Bestattungsfrist,
- Übermittlung des Ergebnisberichtes der zweiten Leichenschau,
- Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heil- oder Gesundheitsfachberuf – Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung.
Ferner wird aller Voraussicht nach im März 2022 ein Online-Antragsassistent zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss für die sächsischen Jugendämter zur Verfügung stehen, welcher optional eine Integration in das Fachverfahren PROSOZ 14 vorsieht.