Neue Bundesregierung möchte „Mehr (digitalen) Fortschritt wagen“
10. Dezember 2021 10:00 Uhr
Im Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der FDP (https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/) wollen die Regierungsparteien „Mehr Fortschritt wagen“. Wie weit dieser Fortschritt im Bereich der Digitalisierung gehen soll, kann insbesondere im Kapitel „Digitale Innovationen und digitale Infrastruktur“ im Detail nachgelesen werden. Wir möchten uns nachfolgend zunächst auf die wichtigsten Vorhaben im Kontext des OZG beschränken:
- Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll mit einer ausreichenden Folgefinanzierung in Richtung einer klaren Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren nach dem Einer-für-alle-(EfA-)Prinzip weiterentwickelt werden. Kommunen sollen von Bundesmitteln profitieren und im Rahmen des EfA-Prinzips entwickelte Lösungen übernehmen können.
- Alle Gesetze sollen einem Digitalisierungscheck unterzogen werden. Digitalisierungshemmnisse wie etwa die Schriftform oder uneinheitliche Begrifflichkeiten sollen durch Generalklausel bzw. einheitliche Begriffsdefinitionen abgebaut werden.
- Für öffentliche IT-Projekte werden offene Standards festgeschrieben. Entwicklungsaufträge sollen in der Regel als Open Source beauftragt werden. Die entsprechende Software soll grundsätzlich öffentlich gemacht werden.
- Das IT-Budget des Bundes soll zentral zusammengeführt werden.
- Ein vertrauenswürdiges, allgemein anwendbares Identitätsmanagement sowie die Registermodernisierung sollen mit Priorität angegangen werden.
- Das Opt-Out-Modell soll zukünftig häufiger Anwendung finden. So soll etwa die elektronische Patientenakte (ePA) jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Mit dieser Regelung eröffnet sich grundsätzlich auch die Möglichkeit, das Opt-Out-Modell bei digitalen Verwaltungsdienstleistungen anzuwenden.