Nationaler Normenkontrollrat veröffentlicht Positionspapier zum OZG-Änderungsgesetz

17. März 2023 9:00 Uhr

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat nun ein Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (OZG-ÄndG) veröffentlicht. Anlass ist die nicht erkennbare Trendumkehr im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (https://www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/downloads/Webs/OZG/DE/ozg-2-0-referentenentwurf-ozgaendg.html).

Das Onlinezugangsgesetz in seiner bisherigen Form hat zwar bewirkt, dass sich Bund, Länder und Kommunen intensiver als in den Jahren zuvor mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beschäftigt haben. In den fünf Jahren seiner Umsetzung ist es jedoch nicht ansatzweise gelungen, das im Onlinezugangsgesetz (OZG) genannte Ziel einer deutschlandweit flächendeckenden Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen zu erreichen. Angesichts dieser Bilanz müssen die bisher gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse aus Sicht des NKR noch viel intensiver in das beabsichtigte OZG-ÄndG einfließen. Zwar finden sich im Gesetzentwurf positive Ansätze, wie die Once-Only-Generalklausel oder die Festlegung auf ein bundesweit einheitliches Bürger- und Unternehmenskonto. An der Zielsetzung und den grundlegenden Mechanismen und Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung soll sich laut Entwurf jedoch nichts Maßgebliches ändern. Dabei lägen hier die größten Hebel für eine mutige und nachhaltige Trendumkehr bei der Verwaltungsdigitalisierung.

Die Kernforderungen des NKR sind:

  • Zielbild einer digitalen Verwaltung präzisieren und Verbindlichkeitsgrad der Umsetzung erhöhen – Fristen beibehalten und Rechtsanspruch einführen:

Neben der ambitionierteren Formulierung eines ganzheitlichen Zielbildes einer bis in das „Back-Office“ und die Fachverfahren digitalisierten Verwaltung braucht es nicht weniger, sondern mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung. Anstatt Umsetzungsfristen zu streichen, bedarf es eines klaren gesetzlichen Auftrages, was durch Bund Länder und Kommunen bis wann zu realisieren ist. Der Umsetzungsstand muss kontinuierlich kontrolliert und der Umsetzungserfolg ehrlich und öffentlich evaluiert werden. Zudem braucht es nicht nur einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen, sondern auch spürbare Konsequenzen bei Nichterfüllung des OZG kombiniert mit Anreizen für gute Umsetzungsleistungen.

  • Zusammenspiel eines föderalen IT-Verbundes orchestrieren und föderale Arbeitsteilung neu aufsetzen – Standardisierung ist das A und O:

Das Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip hat sich in Bezug auf die Erstellung von Softwareprodukten weder als erfolgreich, noch als nachhaltig erwiesen. Statt auf EfA-Software muss das Augenmerk auf EfA-Standards und EfA-Basiskomponenten gelenkt werden, um föderal verteilte IT-Systeme und Softwareprodukte interoperabel zu machen und einen innovationsförderlichen Wettbewerb im Bereich öffentlicher IT abzusichern. Hierauf muss sich der Ressourceneinsatz des Bundes richten, hierfür müssen ihm Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden. Zudem muss das OZG ein viel größeres Augenmerk auf die bisher fehlenden architektonischen Grundlagen eines funktionierenden föderalen IT-Verbundes richten. Dies muss der eigentliche fachliche Kern des OZG sein.

  • Umsetzungsaufwand durch App-Store und Entwicklungsplattform senken – FITKO zur Digitalisierungsagentur ausbauen:

Die Umsetzung des OZG ist ein in mehrfacher Hinsicht sehr komplexes Vorhaben mit unzähligen Akteuren auf allen Verwaltungsebenen. Diese Akteure sind angesichts der Menge zu erfassender Informationen und des Aufwandes bei der Beschaffung standardkonformer OZG-Software regelmäßig überfordert. Es braucht Hilfsmittel, um diese s.g. Transaktionskosten massiv zu senken. Ein App-Store, der individuellen Akteuren den Zugang zu solcher Software erleichtert und bestimmte technische und rechtliche Anforderungen schon im Vorfeld, d.h. „vor der Klammer“ abklärt, wäre eine große Hilfe. Hierfür braucht es gesetzlich abgesicherte Vorgaben für Ausgestaltung, Trägerschaft und Betrieb sowie die Stärkung der dafür prädestinierten FITKO, die zu einer leistungsfähigen Digitalisierungsagentur nach internationalem Vorbild ausgebaut werden muss.

Das Positionspapier des Nationalen Normenkontrollrates kann hier eingesehen werden: https://www.normenkontrollrat.bund.de/nkr-de/aktuelles/nkr-veroeffentlicht-positionspapier-zum-ozg-aenderungsgesetz-2163486.