Mindestanforderungen an den Betrieb eines Einer-für-Alle-Service

14. April 2023 7:40 Uhr

Der IT-Planungsrat hat in seiner 40. Sitzung am 29. März 2023 Mindestanforderungen an den Betrieb eines Einer-für-Alle-Dienstes beschlossen. Die Bundesländer haben sich untereinander dazu verpflichtet, den Betrieb von EfA-Diensten nach den vereinbarten Mindestanforderungen zu realisieren. Damit soll Verlässlichkeit für einen nutzerfreundlichen und wirtschaftlichen Betrieb sowie eine effiziente Mitnutzung von EfA-Services unter den Ländern und ihren Kommunen sichergestellt werden. Ein EfA-Dienst gilt nun nur als „EfA-konform“, wenn die beschriebenen Mindestanforderungen im Rahmen des Betriebes eingehalten werden. Ferner wurde damit ein Startpunkt geschaffen, der es ermöglicht, entsprechende Regelungen zum Betrieb von EfA-Services und anderen Onlinediensten festzulegen.

Die genannten Mindestanforderungen können hier eingesehen werden: https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2023/Beschluss2023-07_EfA_Mindestanforderungen.pdf

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