Liberalisierung des Namensrechtes wird (Online-)Beantragung zukünftig vereinfachen
17. Februar 2022 15:05 Uhr
Es gibt im Grunde kaum etwas Persönlicheres als den eigenen Namen. Doch nur wenige dürfen darüber selbst entscheiden, wie sie heißen. Den oder die Vornamen suchen i.d.R. die Eltern aus. Der eigene Nachname kann lediglich in Ausnahmefällen oder mit strikten Beschränkungen geändert werden, bspw. im Rahmen einer Hochzeit. Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) sind sich einig, dass die Praxis gezeigt habe, dass „das deutsche Namensrecht zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich ist“.
Die neue Bundesregierung möchte nun nicht nur digital sondern auch gesetzgeberisch „Mehr Fortschritt wagen“. Eine Zielstellung ist dabei die Liberalisierung und Neugestaltung des Namensrechtes. Vorschläge einer im Jahr 2018 eingesetzten Expertenkommission zur Reformierung des Namensrechtes sollen hierin einfließen. Diese hatte festgestellt, dass als anerkennenswerter Grund für eine Änderung des Vor- oder Nachnamens allein der Wunsch des Namensträgers angesehen werden sollte.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat nun angekündigt, gesetzliche Änderungen auf den Weg zu bringen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Namensrecht in nächster Zeit grundlegend ändern wird. Dies wird sowohl die Vergabe von Doppelnamen und deren Übertragbarkeit auf Kinder als auch die in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung des Nachnamens auch nach deutschem Recht betreffen. Darüber hinaus könnte – unter definierten Voraussetzungen – eine anlasslose Änderung des Familien-, aber auch des Vornamens innerhalb eines bestimmten Zeithorizontes in Betracht kommen.
Es ist demnach absehbar, dass sich das Antragsaufkommen im Kontext des Namensrechtes insbesondere bei den Standesämtern und Meldebehörden signifikant erhöhen, die Antragstellung für den Bürger selbst aber deutlich unkomplizierter werden wird. Die SAKD wird im Rahmen der OZG-Umsetzung im Bereich der Namensführung daher warten bis etwaige gesetzliche Änderungen bekannt werden bzw. in Kraft treten, um einen unnötigen nachträglichen Pflege- und Anpassungsaufwand zu vermeiden.