Landkreis Mittelsachsen nimmt als erste sächsische Ausländerbehörde den EfA-Dienst „Aufenthaltstitel“ in Betrieb

4. April 2023 8:35 Uhr

Im Landkreis Mittelsachsen können ab sofort befristete Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit, der Ausbildung oder aus familiären Gründen (z.B. Familiennachzug) mit Hilfe eines Online-Dienstes erstmalig beantragt oder verlängert werden. Darüber hinaus können Änderungen von Nebenbestimmungen in bereits erteilten Aufenthaltserlaubnissen sowie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Der Online-Dienst ist sowohl über das sächsische Serviceportal Amt24 als auch hier abrufbar: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/index.php?id=2282#/#bueOverview.

Der entsprechende SaaS-Nachnutzungsvertrag über den EfA-Dienst „Aufenthaltstitel“ wurde vom Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) als oberste Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen bereits zum Ende letzten Jahres unterzeichnet. Die unteren Ausländerbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen haben damit die Möglichkeit, diesen Online-Dienst für ihren Vollzug zu nutzen. Mit Hilfe des Online-Services ist etwa die Beantragung eines Aufenthaltstitels zu verschiedenen Aufenthaltszwecken (u.a. Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, Ausbildung) und aus unterschiedlichen Antragsgründen (u.a. Erstbeantragung, Verlängerung, Änderung von Nebenbestimmungen) möglich.

Interessierte sächsische Ausländerbehörden können sich vom beauftragten IT-Dienstleister des Landes Brandenburg, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), an den Online-Dienst anschließen lassen. Für weiterführende Fragen kann sich gern an das zuständige Referat 24 „Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit“ im Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) gewendet werden.

Status