Bürger und Unternehmen erhalten einen orts-, zeit- und endgeräteunabhängigen Online-Zugang zu kommunalen Verwaltungsleistungen. Die Kommune erhält im Gegenzug die Antragsdaten des Verwaltungskunden in strukturierter elektronischer Form zur Weiterverarbeitung in digitalen verwaltungsinternen Geschäftsprozessen.
Worum geht es?
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) schafft die Voraussetzung dafür, dass kommunale Verwaltungsleistungen zukünftig von Bürgern und Unternehmen rein online in Anspruch genommen und durch die Verwaltungen effizienter in digitaler Form bearbeitet werden können.
Die damit einhergehenden Herausforderungen erfordern ein koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen Akteuren. Ziel ist es, Lösungen zu schaffen, die weitgehend flächendeckend und nachhaltig in den sächsischen Kommunen genutzt werden können. Dafür werden mit Hilfe einer zentralen Koordinierungsstelle mit Sitz bei der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) sowie geeigneter regionaler IT-Dienstleister entsprechende Lösungen landeseinheitlich entwickelt und den sächsischen Kommunen durch die beteiligten IT-Dienstleister zur Nutzung angeboten und bereitgestellt.