KGSt®-Denkanstoß: Künstliche Intelligenz in der Kommunalverwaltung

7. September 2023 8:50 Uhr

Künstliche Intelligenz (KI) kommt auch im Verwaltungskontext bereits an unterschiedlichen Stellen zum Einsatz, um effizienter und effektiver arbeiten zu können. Beispiele sind etwa in den Smart City-Gestaltungsfeldern wie der intelligenten Verkehrssteuerung zu finden. Aber auch in klassischen Verwaltungsprozessen wird KI immer häufiger genutzt. Beispielsweise in der Antragsverwaltung, hier unterstützen intelligente Antragsassistenten die Antragstellenden beim Ausfüllen von Online-Anträgen. Aus Sicht der KGSt ist daher der wirksame Einsatz von KI ohne eine Prozessbetrachtung nicht möglich. Ausgangspunkt jeder Einschätzung, ob KI im Verwaltungshandeln Mehrwerte schaffen kann oder nicht, ist stets ein konkreter Verwaltungsprozess. KI muss daher eng mit dem Prozessmanagement verzahnt werden.

In diesem Zusammenhang stellt der KGSt®-Denkanstoß: Künstliche Intelligenz in der Kommunalverwaltung. Definition, Rahmenbedingungen und prozessorientierte Einsatzfelder (9/2023) erste Ansätze vor, wie KI tatsächliche Mehrwerte generieren kann und greift dabei folgende Fragestellungen auf:

  • Was bedeutet KI und welchen Bezug hat sie zum Thema Prozessautomation?
  • Welche Einsatzfelder und Beispiele gibt es für KI in Verwaltungsprozessen?
  • Welche Rahmenbedingungen sind bei dem Einsatz von KI im kommunalen Kontext zu berücksichtigen?
  • Welche Ansätze gibt es zur Implementierung von KI-Anwendungen in Verwaltungsprozessen?

Der Einsatz von KI könnte beispielsweise die Beantragung von Sozialleistungen für den Antragsteller deutlich vereinfachen. So wäre eine Antragsstrecke zielführend, die zu Beginn noch nicht auf die Leistung festgelegt ist. Das heißt, der Bürger muss sich nicht in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern auskennen, sondern als Startpunkt der Antragsstellung steht lediglich die Information vom Antragssteller: „Ich habe nicht genug Geld zum Leben“. Dem folgend könnte eine intelligente Abfrage durch einen digitalen Assistenten herausfinden, auf welche Leistung ein Anspruch besteht und dann gezielt die dafür noch notwendigen Daten erfragen, diese auch leistungsrechtlich plausibilisieren und den Antrag zur zuständigen Behörde routen. Der Bürger würde eine Vorabeinschätzung erhalten: „Voraussichtlich haben Sie Anspruch auf …“.

KGSt®-Mitglieder können das Dokument zum Denkanstoß nach entsprechender Anmeldung auf der KGSt®-Webseite herunterladen.