IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund in Kraft getreten

26. Januar 2022 9:30 Uhr

Gemäß § 5 OZG wurde das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ermächtigt, für die im Portalverbund und für die zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten die zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards per Rechtsverordnung festzulegen. Nach intensiver Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene ist die entsprechende „Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund – ITSiV-PV)“ nun am 20. Januar 2022 in Kraft getreten. Übergangsvorschriften ermöglichen hier eine Umsetzung, welche die bereits laufenden Arbeiten auf Basis einschlägiger Standards berücksichtigt. Im Juli 2021 hatten wir bereits über die Kernpunkte der neuen Verordnung in unserem Newsletter Nr. 04/2021 berichtet.

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