IT-Planungsrat beschließt sogenannten „OZG-Booster“
4. Mai 2022 9:45 Uhr
Der IT-Planungsrat hat in einer Sondersitzung am 02. Mai 2022 insgesamt 35 föderale Verwaltungsleistungen priorisiert, die bis Ende des Jahres 2022 vorrangig flächendeckend digital verfügbar gemacht werden sollen. Darunter befinden sich 24 Verwaltungsleistungen, die sich im Vollzug der sächsischen Kommunen befinden. Das zentrale politische Steuerungsgremium zur Digitalisierung der Verwaltung hielt es für wichtig, Verwaltungsleistungen mit stärker ausgeprägter Relevanz für Bürger und Unternehmen priorisiert zu entwickeln und bereit zu stellen. Damit soll nicht nur ein sichtbarer Fortschritt in der OZG-Umsetzung, sondern auch eine für Bürger und Unternehmen erfahrbare Verbesserung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erzielt werden. Die Liste der priorisierten Verwaltungsleistungen kann hier eingesehen werden.
Darüber hinaus wurde vereinbart, das wichtige Thema der Finanzierung der Einer-für-Alle-Lösungen über das Jahr 2022 hinaus in der nächsten Sitzung des IT-Planungsrat am 22. Juni 2022 zu beraten und anschließend gegebenenfalls einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Damit würden Länder und Kommunen zeitnah eine verlässliche Auskunft über die ggf. anfallenden Kosten der Nachnutzung von Einer-für-Alle-Lösungen erhalten.