Identitätsdokumente: Verfahren zur sicheren Übermittlung des Lichtbildes durch Dienstleister werden geregelt

21. April 2023 7:45 Uhr

Das Verfahren für das Einbringen eines Lichtbilds im Rahmen der Beantragung von Identitätsdokumenten (z.B. Personalausweis, Reisepass, eID-Karte) wird sich – wie bereits seit Längerem bekannt – zukünftig verändern. Die antragstellende Person kann dabei entweder das Lichtbild durch einen Dienstleister elektronisch anfertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass- oder Personalausweisbehörde übermitteln lassen oder sie kann das Lichtbild unmittelbar in der Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch erstellen, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt.

Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Pass-
datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften sieht nun vor, nähere technische und organisatorische Anforderungen an die Verfahren zur sicheren Übermittlung des Lichtbildes durch einen Dienstleister an die Pass- oder Personalausweisbehörde zu regeln. Dabei wird es zwei mögliche Verfahren geben:

  • Die Übermittlung des Lichtbilds von einem Dienstleister kann unter Einbindung eines Cloud-Anbieters erfolgen.
  • Die Übermittlung des Lichtbilds kann unter Verwendung eines Aufnahmegerätes eines Dienstleisters durchgeführt werden, wenn dieses unmittelbar an das Behördennetz einer Pass- oder Personalausweisbehörde angeschlossen ist.

Die genannten Verfahrensregelungen werden auch auf das Ausländerrecht übertragen. Es soll der gleiche Maßstab an Sicherheitsanforderungen für das ausländerrechtliche Dokumentenwesen gelten, sofern in den Aufenthaltstiteln und entsprechenden Ausweisdokumenten Lichtbilder digital verarbeitet werden.

Der entsprechende Verordnungsentwurf kann hier eingesehen werden: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/ref-verordnung-pass-ausweiswesen.html