Beherbergungssteuer

Projekt(e):
Anmeldung der Beherbergungssteuer
(Leika-)Verwaltungsleistung:
99139003000000 (Übernachtungssteuer)
Zuständige Verwaltungsebene:
Gemeinde
Zuständige Behörde:
Steuer- und Stadtkassenamt
Zielgruppe:
Bürger, Unternehmen
Lösungsweg:
Eigenentwicklung der Landeshauptstadt Dresden
Beschreibung der Lösung:
  • Die Landeshauptstadt Dresden ist die einzige sächsische Kommune, welche eine Beherbergungssteuersatzung erlassen hat und diese örtliche Aufwandssteuer auf Übernachtungsdienstleistungen von den Betreibern der Beherbergungseinrichtungen erhebt.
  • Webbasierter Formular-Assistent auf Basis der cit-intelliForm-Plattform als Eigenentwicklung der Landeshauptstadt Dresden

Status