Die Landeshauptstadt Dresden ist die einzige sächsische Kommune, welche eine Beherbergungssteuersatzung erlassen hat und diese örtliche Aufwandssteuer auf Übernachtungsdienstleistungen von den Betreibern der Beherbergungseinrichtungen erhebt.
Webbasierter Formular-Assistent auf Basis der cit-intelliForm-Plattform als Eigenentwicklung der Landeshauptstadt Dresden