Grenzüberschreitender Nachweis-Austausch innerhalb der EU mittels OOTS
18. Juli 2022 10:00 Uhr
Art. 14 Abs. 9 der Single-Digital-Gateway-(SDG-)Verordnung sieht vor, dass bis Ende des Jahres 2023 ein grenzüberschreitender automatisierter Datenaustausch von Nachweisen für ausgewählte Verwaltungsverfahren nach dem Grundsatzes der einmaligen Erfassung (Once-Only-Prinzip) umgesetzt werden soll. Eine entsprechende Durchführungsverordnung, welche die technischen und operativen Spezifikationen eines derartigen Once-Only-Technical-System (OOTS) regelt, ist nun mit großer Mehrheit von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet worden. Das geplante OOTS wird damit das erste fachbereichsübergreifende technische System für einen sicheren Datenaustausch zwischen unterschiedlichen EU-Behörden werden.
Dieser Durchführungsrechtsakt ermöglicht nun auch die Umsetzung in der deutschen Registerlandschaft. Das OOTS wird verschiedenste Antragsverfahren betreffen. So soll etwa eine deutsche Staatsbürgerin, die in Spanien studieren möchte, von dort aus Daten in einem deutschen Register abrufen können, um den Antrag auf Zulassung zum Studium zu stellen.