Freistaat Sachsen unterzeichnet Nachnutzungsvertrag für den EfA-Dienst „Aufenthaltstitel“

19. Januar 2023 9:00 Uhr

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) als oberste Ausländerbehörde im Freistaat Sachsen hat kurz vor Weihnachten 2022 den SaaS-Nachnutzungsvertrag über den Einer-für-Alle-(EfA-)Dienst „Aufenthaltstitel“ mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) unterzeichnet. Damit ist die erste Hürde auf dem Weg der Nachnutzung dieses EfA-Dienstes durch die unteren Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen genommen worden. Mit dem Online-Dienst können die unteren Ausländerbehörden ihren Verwaltungskunden nun die Möglichkeit bieten, die Beantragung eines Aufenthaltstitels zu verschiedenen Aufenthaltszwecken (z.B. Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, Ausbildung, etc.) und aus unterschiedlichen Antragsgründen (z.B. Erstbeantragung, Verlängerung, Änderung von Nebenbestimmungen, etc.) rein online zu tätigen.

Im Rahmen der Realisierung der Nachnutzung können sich die sächsischen Ausländerbehörden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten nun vom beauftragten IT-Dienstleister des Landes Brandenburg, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) an den Online-Dienst anschließen lassen. Für weiterführende Fragen können sich die sächsischen Ausländerbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte gern an das zuständige Referat 24 „Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit“ im SMI wenden.

Darüber hinaus wurde die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Digitalen Antragsassistenten „Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG)“ für die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine (Germany4Ukraine) um ein weiteres Jahr verlängert. Die sogenannte Ukraine-Antragsstrecke steht damit den sächsischen Ausländerbehörden auch im gesamten Jahr 2023 unentgeltlich zur Verfügung.

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